Ein Vertrag kann leise enden: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde bis heute nicht erneuert. Wer aus Dubai nach Deutschland zurückkehrt, spürt das erst bei der ersten Steuererklärung. Dieser Beitrag erklärt, was das Abkommen geleistet hat, was seitdem gilt und warum „steuerfrei in Dubai“ etwas anderes ist als „steuerbefreit in Deutschland“. Stand: August 2026.

Was ein Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt tut

Ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf. Das klingt trocken, entscheidet aber über sehr konkrete Fragen: Wird mein Gehalt in Deutschland oder im anderen Land versteuert? Kann ich Steuern, die ich im Ausland gezahlt habe, zu Hause anrechnen? Und was passiert mit Mieteinnahmen, Dividenden oder Honoraren, die aus dem anderen Land stammen?

Dafür kennen DBA zwei grundlegende Methoden. Bei der Freistellungsmethode verzichtet der Wohnsitzstaat darauf, bestimmte ausländische Einkünfte zu besteuern, weil sie im anderen Staat schon besteuert werden. Bei der Anrechnungsmethode besteuert der Wohnsitzstaat zwar, rechnet aber die im Ausland gezahlte Steuer an. Welche Methode greift, hängt vom einzelnen Vertrag ab, und meist steht beides im selben Abkommen, je nach Einkunftsart.

Ohne ein DBA gelten schlicht die nationalen Regeln beider Länder. Für jemanden, der in Deutschland wohnt, heißt das: Er versteuert sein Welteinkommen hier, unabhängig davon, wo es verdient wurde. Genau diese Situation ist seit 2022 zwischen Deutschland und den VAE der Normalfall.

Was im Jahr 2021 geschah

Das deutsch-emiratische Abkommen wurde am 1. Juli 2010 unterzeichnet und ab 2011 angewendet. Am 31. Dezember 2021 endete seine Anwendung. In der offiziellen Übersicht der Doppelbesteuerungsabkommen des Bundesfinanzministeriums steht beim Eintrag für die Vereinigten Arabischen Emirate bis heute der Vermerk „bis 31.12.2021“ (Stand der Liste: 1. Januar 2025). Ein Nachfolgevertrag wurde seither weder geschlossen noch angekündigt, Stand August 2026 laufen keine öffentlich bekannten Verhandlungen.

Der Kontrast macht das Ausmaß deutlich: Die Schweiz zum Beispiel hat mit den VAE einen Vertrag aus dem Jahr 2011, der weiterhin gilt. Deutschland und die VAE sind dagegen seit über vier Jahren ohne steuerlichen Rahmenvertrag. Für Rückkehrer ist das kein akademisches Detail, sondern der Grund, warum ihr Dubai-Einkommen in Deutschland heute anders behandelt wird als noch vor einigen Jahren.

„Ohne Abkommen entscheidet nicht mehr der Vertrag über die Steuerlast, sondern das nationale Recht des Wohnsitzlandes. In Deutschland ist das die unbeschränkte Steuerpflicht mit dem Welteinkommen.“

Redaktion Modern Life Club

Steuerfrei in Dubai, steuerbefreit in Deutschland?

Hier liegt der häufigste Denkfehler, und er hängt an zwei ähnlichen Wörtern. „Steuerfrei“ beschreibt die Situation an der Quelle: Die VAE erheben für Privatpersonen keine Einkommensteuer, Stand 2026. Wer in Dubai arbeitet, behält sein Gehalt also ungekürzt, es gibt keine Lohnsteuer und keine Veranlagung. Das ist real und schön.

„Steuerbefreit“ ist dagegen eine Aussage des deutschen Rechts: Es meint, dass bestimmte Einkünfte in Deutschland von der Besteuerung ausgenommen sind, weil ein Gesetz oder ein DBA das so vorsieht. Und genau diese Befreiung gibt es für VAE-Einkünfte nach dem Auslaufen des Abkommens nicht mehr. Wer nach Deutschland zurückzieht, unterliegt ab dann mit seinem gesamten Welteinkommen der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG, auch mit Einkünften, die in Dubai entstanden sind oder dort weiter anfallen.

Die Folge ist eine Belastung, die viele überrascht: Bei hohen Einkommen liegt der Grenzsteuersatz in Deutschland bei 42 Prozent, ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen bei 45 Prozent (Stand: August 2026; der Spitzensteuersatz greift ab 69.879 Euro). Aus „0 Prozent in Dubai“ werden so schnell „42 bis 45 Prozent an der Grenze“, und das ist kein Einzelfall, sondern die Regel für Rückkehrer mit ordentlichem Gehalt.

Illustration zweier surrealer Mechanismen nebeneinander: links wandert eine Münze durch ein offenes Fenster zurück in die ausgestreckte Hand, rechts fällt eine Münze in einen hohen Sammelbehälter, aus dem ein Papierstreifen herausragt
Zwei Methoden, zwei Ergebnisse: Freistellung und Anrechnung sind nicht dasselbe

Welche Einkünfte betroffen sind

Betroffen ist im Prinzip alles, was Einkommen ist: Gehalt aus einer VAE-Anstellung, Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Dubai, Dividenden einer VAE-Gesellschaft, Zinsen, Beratungshonorare. All diese Einkünfte fließen nach der Rückkehr in die deutsche Steuererklärung ein.

Die Frage, ob man die im Ausland gezahlte Steuer anrechnen kann, beantwortet § 34c EStG: Angerechnet wird nur, was tatsächlich gezahlt wurde. Da die VAE für Privatpersonen praktisch keine Einkommensteuer erheben, gibt es in den meisten Fällen schlicht nichts anzurechnen. Das unterscheidet Rückkehrer aus den VAE von Rückkehrern aus Ländern mit echten Steuersätzen, die ihre ausländische Steuer wenigstens geltend machen können.

Wer in den VAE doch Steuern zahlt, etwa als Unternehmen im Rahmen der emiratischen Körperschaftsteuer von 9 Prozent, muss das im Einzelfall sauber dokumentieren. Aber auch dann bleibt die Grundregel: Ohne tatsächlich gezahlte Steuer keine Anrechnung, und ohne Abkommen keine Freistellung.

Warum der Begriff „Doppelbesteuerung“ in die Irre führt

Viele Rückkehrer googeln „Doppelbesteuerung Deutschland VAE“ und erwarten eine Erklärung, wie man doppelt bezahlte Steuern zurückbekommt. Die Wahrheit ist sperriger: Eine echte Doppelbesteuerung entsteht hier meist gar nicht, weil die VAE keine Einkommensteuer für Privatpersonen erheben. Es gibt also keine zweite Steuer, die man zurückfordern könnte. Das eigentliche Problem ist die volle deutsche Einmalbesteuerung nach der Rückkehr: Einkünfte, die jahrelang an der Quelle unberührt blieben, werden plötzlich komplett erfasst.

Das klingt nach einem Detail, erklärt aber, warum sich so viele Rückkehrer überrascht fühlen: Sie suchen nach einem Mechanismus, der die Lücke schließt, und der Mechanismus existiert nicht mehr. Genau deshalb ist der ehrliche Blick auf das ausgelaufene Abkommen so wertvoll, er erspart die teure Enttäuschung in der ersten Veranlagung.

Wann die Pflicht beginnt

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt nicht erst mit der Steuererklärung, sondern mit dem Tag, an dem man in Deutschland einen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält. Nach § 8 AO ist das der Fall, wenn man eine Wohnung innehat, die man behalten und nutzen will, nach § 9 AO bereits nach mehr als sechs Monaten Aufenthalt, also ab dem 183. Tag in zwölf Monaten.

Für das Rückkehrjahr gibt es eine Besonderheit: Einkünfte, die vor dem Wohnsitzbeginn entstanden sind, unterliegen in Deutschland nicht der Besteuerung, sie erhöhen aber unter Umständen den Steuersatz auf das deutsche Einkommen. Das nennt sich Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Vereinfacht gesagt: Das Dubai-Einkommen des Rückkehrjahres bleibt außen vor, treibt aber den Prozentsatz auf das deutsche Einkommen nach oben. Das kann die erste deutsche Veranlagung spürbar teurer machen als erwartet.

Was Rückkehrer daraus lernen sollten

Die gute Nachricht vorweg: Die Lage ist kompliziert, aber sie ist planbar. Wer vor dem Umzug handelt, hat deutlich mehr Spielraum als wer erst nach der Ankunft anfängt, Unterlagen zu suchen.

Vor der Rückkehr klären
  • Steuerunterlagen der VAE-Jahre sichern: Gehaltsabrechnungen, Mietverträge, Kontoauszüge, Gründungsdokumente, falls eine Firma beteiligt ist.
  • Den eigenen Wegzug dokumentieren: Abmeldedatum, ggf. steuerliche Erklärung der letzten VAE-Jahre, um spätere Rückfragen zu verkürzen.
  • Deutsche Vorjahre prüfen: offene Steuererklärungen, ELSTER-Zugang, Steuernummer.
  • Wer Immobilien oder eine Gesellschaft in den VAE hält, sollte vor dem Umzug einen Steuerberater mit Deutschland-VAE-Erfahrung einbinden.
  • Nach der Ankunft: Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, Steuer-ID, Steuererklärung für das Rückkehrjahr gut vorbereiten statt aufschieben.

Was der Tag der Rückkehr konkret bedeutet, ab wann die Steuerpflicht beginnt und wie sich die Belastung rechnet, erklären wir im Beitrag über Steuern bei der Rückkehr, dem ersten Teil dieser Serie.

Keine Freiheit, aber Überblick

Das ausgelaufene Abkommen nimmt Rückkehrern eine Bequemlichkeit, die viele für selbstverständlich hielten: die Annahme, dass ein Dubai-Gehalt in Deutschland einfach so weitergilt. Diese Annahme stimmt nicht mehr, und je früher man das weiß, desto besser lässt sich der Übergang gestalten. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Wohnsitz, nicht mit dem guten Vorsatz. Wer seine Unterlagen ordnet, seine Einkünfte kennt und einen fachkundigen Begleiter hat, macht aus einer teuren Überraschung eine kalkulierbare Zahl. Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine individuelle Steuerberatung. Für die eigene Situation lohnt ein Gespräch mit einem Steuerberater, der sich mit Rückkehrfällen aus den VAE auskennt.