Steuerfreiheit in Dubai

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Dubai ist für viele Menschen attraktiv, da es als Steueroase gilt und keine Einkommenssteuern für Einzelpersonen oder Unternehmen erhebt. Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen und Ausnahmen zu beachten.

Inhaltsverzeichnis:

  • Einkommenssteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Zusätzliche Steuern
  • Körperschaftssteuer für Unternehmen

Einkommenssteuer

In Dubai fällt keine Einkommenssteuer oder vergleichbare private Steuer an. Alle Einnahmen, wie beispielsweise aus Aktien, Mieteinnahmen oder dem Handel mit Kryptowährungen, sind steuerfrei, vorausgesetzt, der Wohnsitz ist in den VAE gemeldet. Wenn man jedoch als Ausländer für ein Unternehmen in Dubai arbeitet oder weiterhin seinen Wohnsitz im Heimatland hat (trotz einer eigenen Firma in Dubai), könnten eventuell Einkommenssteuern im Heimatland anfallen. Es ist daher ratsam, sich bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt über mögliche Steuerpflichten zu informieren.

Mehrwertsteuer (VAT)

Dubai hat im Januar 2018 die Einführung einer Mehrwertsteuer (VAT) mit einem Satz von 5% begonnen. Unternehmen mit Sitz in Dubai und einem Jahresumsatz von mehr als 375.000 AED sind verpflichtet, die VAT zu erheben und an die Regierung abzuführen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der VAT, wie zum Beispiel bestimmte Lebensmittel oder Medikamente.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuergesetze und -bestimmungen ständig ändern können. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Steuergesetze und -bestimmungen in Dubai zu informieren. Aktualisierungen werden von uns zeitnah an unsere Kunden kommuniziert und in unserem Blog festgehalten.

Zusätzliche Steuern

Es wird eine Mautsteuer von 4 AED erhoben, wenn man eine Mautstraße überquert.

Wenn man eine behördliche Dienstleitung in Anspruch nimmt, wird eine Gebühr von 10 AED Innovations- und Wissenssteuer erhoben.

Körperschaftssteuer für Unternehmen

Seit Juni 2023 wurde eine Körperschaftssteuer von 9% auf den Jahresgewinn für alle Unternehmen eingeführt, die eine Freigrenze von 375.000 AED überschreiten. Freezone-Firmen, die Geschäfte im Ausland oder innerhalb derselben Freezone tätigen, bleiben von der Körperschaftssteuer weiterhin befreit. Bei Geschäften auf dem sogenannten Mainland unterliegen sie jedoch der 9% Körperschaftssteuer ab einem Gewinn von 375.000 AED. Mainland-Firmen können von einem Small & Medium Enterprise Business Relief profitieren, das ihnen für maximal 5 Jahre eine Steuerbefreiung gewährt, sofern ihr Jahresumsatz weniger als 3.000.000 AED beträgt.

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